Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nüchtern betrachtet ein reines Verwaltungsverfahren, indem überprüft werden soll, ob bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, motorische Entwicklung, ganzheitliche Entwicklung, soziale Entwicklung, Hören oder Sehen vorliegt. Dahinter stehen jedoch Kinder, die besonderer Förderung und damit verbunden besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Ihnen diese Aufmerksamkeit zu schenken ist eine der wichtigsten Aufgaben der Lehrkraft, die mit der Verfassung des Gutachtens beauftragt wurde. Eine ganzheitliche Sicht auf das Kind bestehend aus umfangreichen formellen und informellen Testverfahren, intensiven Gesprächen mit Eltern, Lehrern und Therapeuten sowie Beobachtungen zu Arbeitsweisen und Verhalten im alltäglichen Umfeld ist unumgänglich, um über das Kind ein Gutachten zu schreiben, dass diesem und seinen Leistungen gerecht wird. Aus diesem Grund führt die Don Bosco-Schule jedes Schuljahr über zwei Tage verteilt die Diagnostiktage durch. Ziel ist es, den zu überprüfenden Kindern genügend Zeit, Raum und Pause bieten zu können, um ihr volles Leistungspotenzial erfassen zu können. Die Durchführung der Diagnostiktage erfordert eine jährliche umfangreiche Planung und Evaluation.
Der Ablauf der Diagnostiktage gliedert sich an der Don Bosco-Schule drei Teilbereiche:
Diagnostiktage in der Don Bosco-Schule
Nach Portalschluss finden jedes Jahr am ersten Montag im März die Diagnostiktage in den Räumen der Don Bosco-Schule statt. Die Überprüfung in kleinen Gruppen außerhalb der gewohnten Schulumgebung hat für die Schülerinnen und Schüler viele Vorteile:
Für die Eltern und Erziehungsberechtigten besteht an diesen Tagen direkt die Möglichkeit, sich zu informieren und beraten zu lassen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Beratung hinsichtlich aller Settings, in deren Rahmen sonderpädagogische Förderung möglich ist. Mit Blick auf die Entwicklung von Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren und dem damit einhergehenden Tenor, mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zu beschulen, besteht hier bei den Eltern oft der meiste Beratungsbedarf. Des Weiteren haben sie die Chance sich mit anderen betroffenen Eltern auf Elternebene auszutauschen.
Im Anschluss an die Diagnostiktage fahren die mit der Gutachtenerstellung beauftragten Förderschullehrkräfte zur Unterrichtshospitation in die Grundschulen, Realschulen+ und Kindertagesstätten. Hierbei geht es vornehmlich darum, das Kind in seinem gewohnten schulischen und sozialen Umfeld zu erleben, d.h. im Umgang mit Lehrern/Pädagogen und Mitschülern, im Arbeiten während Einzel- oder Partnerarbeitsphasen, in der Mitarbeit bei Frontalphasen und/oder Stuhlkreisen. Die Unterrichtsmitschau erfolgt im Regelfall in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Bei motorischen oder verhaltensbedingten Beeinträchtigungen bietet es sich zudem an, eine Pausensituation mitaufzunehmen. Einblicke in die Arbeitsmaterialien des laufenden Schuljahres oder in Klassenarbeiten geben ein besseres Bild über den Leistungsverlauf im gesamten Schuljahr und stellen einen Gegenpol zu der Momentaufnahme an den Diagnostiktagen dar. Beides ist wichtig, um eine umfassende Beurteilung abgeben zu können. Im Anschluss an die Unterrichtshospitation empfiehlt sich ein Gespräch mit der Klassenleitung über die Entwicklung des Kindes im laufenden und in den vergangenen Schuljahren.
Neben dem Gespräch mit der Klassenleitung ist das Gespräch mit den Eltern für das Gutachten von besonderer Bedeutung, denn niemand kennt ein Kind so gut wie die eigenen Eltern. In einem Anamnesegespräch werden Informationen über die vorschulische und schulische Entwicklung des Kindes aus Sicht der Eltern gewonnen. Des Weiteren werden Bereiche wie familiäre Strukturen, Hausaufgabensituation und Freizeitverhalten des Kindes angesprochen, sowie aktuelle therapeutischer Behandlung (z.B. Ergotherapie, Logopädie) oder bereits erfolgte Überprüfungen (z.B. durch die WHC oder die Frühförderung).